Überplanmäßige Ausgaben (Staatshaushalt)

Haushaltsrecht (4).




Vorheriger Fachbegriff: Überpfändung | Nächster Fachbegriff: Überpositive Urrechte


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen