Überstaatlicher Zusammenschluss

Unterart der supranationalen Organisation, die nicht nur der internationalen Zusammenarbeit dient, sondern - unter Verzicht auf die bisherige Organisationsform - einen Staatenzusammenschluss zum Ziel hat. Ein ü. Z. würde etwa vorliegen, wenn die EWG den Schritt zur politischen Gemeinschaft gehen würde.




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