Adhäsionsprozess

(lat. adhaerere = anschliessen), Anhangverfahren zur Geltendmachung von aus einer Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Ansprüchen des Verletzten im Strafprozess (Strafverfahren). Der zur Vermeidung eines getrennt geführten Zivilprozesses gestellte Antrag erfolgt schriftlich oder zu Protokoll bis zum Beginn der Schlussvorträge in der Hauptverhandlung, §§ 403 ff. StPO. Keine Entscheidung ergeht, wenn der Angeklagte nicht verurteilt wird, der Schadenersatzanspruch unbegründet ist oder die Erledigung (z. B. wegen Verzögerungsgefahr) unzweckmässig erscheint.




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