Agrément

(franz.), Zustimmung, durch welche ein Staat erklärt, dass ihm der vom Entsendestaat vorgeschlagene diplomatische Vertreter genehm (persona grata) ist.

Vor der Ernennung des Chefs einer diplomatischen Vertretung (Diplomat) wird mittels der sog. demande d\'agréation die Zustimmung (franz.: agrément) des Empfangsstaates eingeholt. Dieser kann die Zustimmung ohne Angabe von Gründen versagen, wenn er Einwendungen gegen die Person des vorgesehenen Missionschefs hat (vgl. Art. 4 des Wiener Übereinkommens vom 18. 4. 1961 über diplomatische Beziehungen).

Akkreditierung.

ist im Völkerrecht die Zustimmung des Empfangsstaats zur Ernennung des Leiters einer diplomatischen Vertretung eines Entsendestaats.




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