Aktienoptionen

(Stock-Options): Gern. § 192 Abs. 2 Nr.3 AktG können bedingte Kapitalerhöhungen auch vorgenommen werden, um Arbeitnehmern oder Mitgliedern der Geschäftsführung Bezugsrechte zu gewähren. Die Begünstigten erhalten die Aktienoptionen als Bestandteil der Vergütung.

ist das Recht (Option, 2), Aktien eines bestimmten Unternehmens zu erwerben. Eine A. (Stock Option) wird als Gehaltsbestandteil vielfach Vorstandsmitgliedern oder sonstigen leitenden Angestellten eingeräumt, um ihr Interesse an der Entwicklung der AG zu fördern. S. a. Optionsschein.




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