Gesamtheit der geldwerten Rechte, die einer natürlichen oder juristischen Person zustehen. Bilanz, Passiva. (N. PI.) sind die Vermögensteile eines Unternehmens, die auf der (links geführten) Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden (Anlagevermögen z.B. Grundstücke,Umlaufvermögen z.B. Erzeugnisse). -Passiva Aktivposten; Bilanz. Vermögen, Bilanz.
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Weitere Begriffe : Befruchtung, künstliche | Kollektiveigentum | Gewinnausschüttungen, verdeckte
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