Altershilfe für Landwirte

ist eine gesetzliche Altershilfe für die selbständigen Landwirte nach dem Prinzip der Sozialversicherung mit entsprechender Beitragspflicht. Träger der A. ist die Alterskasse.

Als A. f. L. bezeichnete man die (Renten-)Leistungen für selbständige Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige nach dem G über eine A. f. L. (GAL) v. 27. 7. 1957. An ihre Stelle ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte - ALG - v. 29. 7. 1994 (BGBl. I 1890 m. Änd.) am 1. 1. 1995 die Alterssicherung der Landwirte getreten.




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