Arbeitsmängel

Im Arbeitsrecht :

Erbringt der AN nur eine mit Mängeln behaftete Arbeitsleistung, so hängt es von der Ausgestaltung des ArbVertrages ab, ob sich der Verdienst automatisch mindert o. ob der Lohnanspruch in voller Höhe erwächst u. dem AG nur ein Schadensersatzanspruch entsteht. Grundsätzl. ist bei Stunden-, Wochen- o. Monatslohn die Arbeit rein zeitbestimmt; im Zeit- -s Akkord erfolgt die Lohnberechnung nach Akkordvorgabe, festgestellter Arbeitsmenge u. vereinbartem Geldfaktor; dem Stückakkord liegt i. d. R. nur die Zahl der geleisteten Arbeitsstücke zugrunde. Daraus folgt, dass der Verdienst von der Qualität der geleisteten Arbeit unabhängig ist, der AG also lediglich mit Schadensersatzansprüchen (Haftung des AN) unter Beachtung der Pfändungsschutzvorschriften aufrechnen kann. Indes kann dem AN tariflich das Qualitätsrisiko überbürdet sein, wenn es z. B. heisst, dass nur mangelfreie Arbeit entlohnt wird (AP 13 zu § 611 BGB Akkordlohn). A. berechtigen nicht zur tariflich geringeren Eingruppierung. Unzureichende Arbeitsleistung kann Kündigungsgrund sein.

lassen den Lohnanspruch grundsätzlich unberührt; sie können nur zu einem (aufrechenbaren) Anspruch des Arbeitgebers auf Schadensersatz führen.




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