Aufklärungsbeschluss

Zwischenentscheidung des Gerichtes, durch die es Prozessbeteiligten aufgibt, zu bestimmten Sachfragen (i.d.R. innerhalb einer gesetzten Frist) Stellung zu nehmen.

wird eine Entscheidung genannt, durch die der Aufklärungspflicht des Richters genügt wird. Ein A. ist oft mit einem Beweisbeschluss (Beweis) verbunden. Den Parteien oder Beteiligten können darin Fristen gesetzt werden, innerhalb derer sie die vom Gericht angeordneten Prozesshandlungen vornehmen sollen (z. B. Vorlage von Urkunden).




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