Ausbildungsvergütung

Im Sozialrecht :

In der Arbeitsförderung können (Ermessen) die Agenturen für Arbeit einem Arbeitgeber Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zahlen, wenn dieser von ihr geförderte ausbildungsbegleitende Hilfen während der betrieblichen Ausbildungszeit durchführt oder die Ausbildung durch Abschnitte der Berufsausbildung in einer ausserbetrieblichen Einrichtung ergänzt und während dieser Zeit die Ausbildungsvergütung weitergezahlt wird (§235 SGB III). Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach der anteiligen Ausbildungsvergütung einschliesslich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§235 Abs. 2 SGB III). Arbeitgeber können für die betriebliche Aus- bzw. Weiterbildung von schwerbehinderten Menschen (Schwerbehinderte) durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder einer vergleichbaren Vergütung gefördert werden, wenn die Aus- oder Weiterbildung sonst nicht zu erreichen ist (§235a Abs. 1 SGB III). Die Zuschüsse betragen im Regelfall maximal 80 % der monatlichen Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr oder der vergleichbaren Vergütung einschliesslich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 235a Abs. 2 S. 1 SGB III). In begründeten Ausnahmefällen können höhere Zuschüsse gezahlt werden (§ 235a Abs. 2 S. 2 SGB III). Zuschüsse an Arbeitgeber zur betrieblichen Ausführung von Bildungsleistungen gehören ferner zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Arbeitsförderung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge Ausbildungszuschüsse erhalten (§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB IX). Der Ausbildungszuschuss kann unter Bedingungen und Auflagen erbracht werden (§ 34 Abs. 1 S. 2 SGB IX). Sie können für die gesamte Dauer der Massnahme geleistet werden und sollen bei Ausbildungsmassnahmen, die von Arbeitgebern im letzten Ausbildungsjahr zu zahlenden monatlichen Ausbildungsvergütungen nicht übersteigen (§ 34 Abs. 2 SGB IX).

Vergütung, die einem Auszubildenden gezahlt wird.




Vorheriger Fachbegriff: Ausbildungsunterhalt | Nächster Fachbegriff: Ausbildungsverhältnis


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen