Ausführungsgesetz

(AG) ist das Gesetz, das besondere Einzelheiten der Ausführung eines anderen Gesetzes regelt (z.B. Bayerisches Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz).




Vorheriger Fachbegriff: Ausführungsgeschäft | Nächster Fachbegriff: Ausführungsverordnung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen