Avis

(franz.), geschäftliche Benachrichtigung. Berichtklausel.

(franz.; Ankündigung) ist die Mitteilung, die der Aussteller eines Wechsels oder Schecks dem Bezogenen über die Deckung der Wechsel- oder Schecksumme geben wird. Die A.klausel auf Wechsel oder Scheck lautet entweder „mit Avis (oder Bericht)“ oder „ohne Avis (oder Bericht)“. Sie betrifft nur das Deckungsverhältnis zwischen Aussteller und Bezogenem und soll diesen veranlassen, ohne oder nur mit einem solchen A. des Ausstellers zu leisten. Die A.klausel ist auf die Wirksamkeit des Wechsels (Schecks) ohne Einfluss.




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