Behindertenwerkstatt

Werkstätten für behinderte Menschen.

Im Arbeitsrecht :

Die Werkstatt für Behinderte ist eine Einrichtung zur Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben. Sie soll diesen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit geben (§ 54 SchwbG). Werkstätten, die eine Vergünstigung nach dem SchwbG in Anspruch nehmen, bedürfen der Anerkennung (vgl. ANBA 92, 640). Das Rechtsverhältnis der Schwerbehinderten zur Werkstatt ist umstr. (vgl. Schaub ArbR-Hdb § 186 VII). Die Werkstatt ist eine karitative Einrichtung i. S. § 118 BetrVG (vgl. AP 16 zu § 118 BetrVG 1972).

Im Sozialrecht :

Werkstatt für behinderte Menschen




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