Betriebsverhältnis

Gewalt, Verhältnis

Begriff, der für die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber verwendet wird. Das Betriebsverhältnis ist ein kollektivrechtliches Dauerschuldverhältnis, welches für die Dauer des Bestehens des Betriebes nicht gekündigt werden kann.

Gewaltverhältnis (öffentlich-rechtliches).




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