Brutto für netto

Klausel beim Handelskauf: Kaufpreisberechnung nach Gewicht einschliesslich Verpackung. Gegensatz "rein netto Tara".

ist die Preisklausel, die bestimmt, dass der Kaufpreis nach dem Bruttogewicht der Ware einschließlich der Verpackung berechnet wird.

Beim Handelskauf übliche Klausel, wonach der Kaufpreis nach dem Gewicht einschl. Verpackung berechnet wird.




Vorheriger Fachbegriff: brutto | Nächster Fachbegriff: Bruttoarbeitslohn


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen