Bundesstraßen

Feldweg, Verkehrszeichen, Allgemeines. Bundesstraßen sind durch das in (vor und hinter) der Einmündung aufgestellte Bundesstraßen-Nummernschild (Zeichen 401) gekennzeichnet. Dieses Zeichen gibt - abweichend vom früheren Recht! - keine Vorfahrt, sondern unterrichtet den Kraftfahrer nur, auf welcher Straße er sich befindet („Hinweiszeichen“).

(§11 FStrG) ist die von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltete Straße des Bundes. Sie ist eine Bundesfernstraße. Der Bund ist mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht berechtigt, ein Land anzuweisen, eine Bundesstraße zu einer Landesstraße herabzustufen. Lit.: Kodal, K./Krämer, H., Straßenrecht, 6. A. 1999; Wiesinger, M., Straßenrecht, 2003

ist ein Unterbegriff der Bundesfernstraßen, zu denen außer den B.n auch die Bundesautobahnen gehören. S. Autostraßen.




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