Börsenrecht

1.
Das B. ist Teil des Kapitalmarktrechts und umfasst alle Vorschriften, die sich auf den Absatz von Kapitalanlagen an der Börse beziehen. Die wichtigsten Vorschriften in Deutschland sind das Börsengesetz (Organisation und Zulassung), die BörsenzulassungsVO, das Wertpapierhandelsgesetz, und das Wertpapierprospektgesetz.

2.
Das B. ist Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes, Art. 74 I Nr. 11 GG. EU-Vorgaben spielen eine große Rolle (z. B. MiFID).




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