Bürgerbeteiligung

nennt man im Gemeinderecht alle Formen der direkten Mitwirkung der Gemeindebürger an Entscheidungen in gemeindlichen Angelegenheiten. Schwächste Form ist die in den meisten Gemeindeordnungen vorgesehene Bürgerversammlung, deren Beschlüsse jedoch nur den Charakter von Empfehlungen haben. Mit einem Bürgerantrag können die Gemeindebürger beantragen, dass das zuständige Gemeindeorgan eine gemeindliche Angelegenheit behandelt. Entscheiden die Gemeindebürger (sofern gesetzlich vorgesehen) unmittelbar über eine Frage der Gemeindeverwaltung, so spricht man vom Bürgerentscheid, der gegebenenfalls durch ein Bürgerbegehren herbeigefügt wird.




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