Derivate

D. sind nach der Legaldefinition in § 2 II Wertpapierhandelsgesetz als Fest- oder als Optionsgeschäfte ausgestaltete Termingeschäfte (Futures und Optionen), deren Preis sich unmittelbar oder mittelbar vom Preis oder Maß eines Basiswerts ableitet. Basiswerte können sein Wertpapiere (i. S. d. § 2 I WpHG), Geldmarktinstrumente (§ 2 I a WpHG), Devisen, Rechnungseinheiten, Zinssätze, Indices und D. selbst. Beispiele sind Devisenoptionsgeschäfte, Währungsswaps, DAX-Optionen. Für Sondervermögen nach dem InvestmentG vgl. die DerivateVO v. 6. 2. 2004 (BGBl. I 153); s. a. Finanzinstrumente.

Abgeleitetes, von Krediten, Aktien, Anleihen oder Aktienindizes abgeleitetes Finanzinstrument (z. B. Swap, Option, Future) Lit.: Peppmeier, A., Einführung in Kreditderivate, 2006

Recht, dessen Preis unmittelbar oder mittelbar von der Entwicklung des Börsen- oder Marktpreises anderer Finanzinstrumente (Basiswerte) abhängt. Eine umfassende Definition enthält §2 Abs. 2 WpHG. Basiswerte können Wertpapiere, Indizes, Zinssätze oder Währungen sein. Derivate sind grundsätzlich Termingeschäfte. Kennzeichnend ist stets das Auseinanderfallen von Vertragsabschluss und Vertragserfüllung.




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