DM-Eröffnungsbilanz, steuerlich

war die zum 1. 7. 1990 aufzustellende erste Bilanz für Unternehmen der ehemaligen DDR. Durch den Wandel der Wirtschaftsform und die Einführung der DM als Währung in den neuen Ländern war eine Neubewertung der Unternehmensvermögen erforderlich. Diese erfolgte auf Grundlage des DM-Bilanzgesetzes, wobei die Vermögenswerte der Unternehmen mit den Verkehrswerten anzusetzen waren.




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