Empire

1) (engl.) das Britische Weltreich bis etwa 1947 (Unabhängigkeit Indiens); inzwischen Fortentwicklung zum Commonwealth. - 2) (franz.), die Kaiserreiche Napoleons I. und III.

war bis zum Westminsterstatut vom 11. 12. 1931 die offizielle Bezeichnung für das Britische Weltreich. Durch dieses Statut wurde sie durch die schon vorher gebrauchte Bezeichnung Commonwealth ersetzt. Vom Beginn des 17. Jh. ab erwarb Großbritannien ein koloniales Weltreich (Kolonien), das zu Beginn des ersten Weltkrieges ein Viertel der Erdoberfläche und der Erdbewohner umfasste. Seit 1847 wurde den am weitesten entwickelten Kolonien das Recht der Selbstverwaltung gegeben (Neufundland 1855, Kanada 1867, Australien 1901, Neuseeland 1907, Südafrika 1910): diese Kolonien wurden in den Status eines sog. Dominion erhoben. Es entstanden komplizierte rechtliche Verhältnisse zwischen dem Mutterland einerseits und den Kolonien und den Dominions andererseits sowie unter den letzteren, die sich mit den herkömmlichen Begriffen des Rechts der Staatenverbindungen nur unvollkommen erfassen lassen. Es lag weder ein Staatenbund noch ein Bundesstaat vor. Eine auf der Reichskonferenz von 1926 gebrauchte Formel bezeichnete die Mitgliedstaaten des E. als autonome Gemeinschaften innerhalb des E., gleichberechtigt und voneinander völlig unabhängig in allen Belangen der Innen- und Außenpolitik, vereint durch eine gemeinsame Bindung an die Krone und frei zusammengeschlossen als Mitglieder des British Commonwealth of Nations. Nach dem 2. Weltkrieg schritt die Desintegration des Britischen Reichsverbandes weiter fort, nicht zuletzt dadurch, dass sich einzelne Mitglieder zur Republik erklärt haben; die Schwierigkeiten für die juristische Erfassung wurden damit noch vergrößert. Auch heute noch besteht das E. in Gestalt des Commonwealth of Nations als Staatenverbindung eigener Art fort.

war in Frankreich die Bezeichnung für das Kaiserreich Napoleons I. von 1804-1813 und Napoleons III. von 1852-1870.




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