Enquêtekommissionen

werden vom Bundestag zur Klärung gesetzgebungspolitischer Fragenkomplexe eingesetzt, z. B. „E.-Verfassungsreform“ (Schlussbericht BT-Drs. 7/5924).

(§ 56 GeschOBT) ist die jeweils auf Antrag vom Bundestag gebildete parlamentarische Untersuchungskommission, die eine gewichtigere Sachentscheidung vorbereitet. Lit.: Altenhof R., Die Enquete-Kommission, 2002

vom Bundestag zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe eingesetztes Gremium, dem auch Sachverständige angehören können, die nicht Abgeordnete sind (vgl. § 56 GeschO BT).




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