Entschädigung für Inanspruchnahme nach dem Bundesleistungsgesetz

Bundesleistungsgesetz.




Vorheriger Fachbegriff: Entschädigung für Enteignungen in der ehem DDR | Nächster Fachbegriff: Entschädigung für nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahmen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen