Ergänzung

ist die Vervollständigung etwas Unvollständigen.




Vorheriger Fachbegriff: Ergänzende Vertragsauslegung | Nächster Fachbegriff: Ergänzung des Gesetzes


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen