Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

(Office Européenne de la Lutte Anti-Fraude/OLAF). Es wurde durch Beschluss der Europ. Kommission v. 28. 4. 1999 (ABl. L 136/20) zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EG nach dem früheren Art. 280 EGV (nun Art. 325 AEUV), Art. 183 a des Vertrages zur Gründung der Europ. Atomgemeinschaft errichtet. Dazu kann es weisungsunabhängig Untersuchungen außerhalb und innerhalb der Organe und Einrichtungen der EU durchführen und berichtet darüber den zuständigen Stellen der EU und der Mitgliedstaaten (VO [EG] 1073/1999 und VO [Euratom] 1074/1999 jeweils v. 25. 5. 1999, ABl. L 136/1 und 136/8).




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