Europäisches Justizielles Netz

ist ein vom Rat der EU durch Beschluss v. 29. 6. 1998 (ABl. L 191/4) eingerichtetes Netz justizieller Kontaktstellen zwischen den EU-Mitgliedstaaten zur justiziellen Zusammenarbeit bei der Verfolgung der schweren Kriminalität. Kontaktstellen sind das Bundesamt für Justiz und die von den Landesregierungen bestimmten Stellen (§ 16 a EGGVG). S. a. Eurojust.




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