Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)

1.
ESZB ist die offizielle Bezeichnung des europäischen Zentralbanksystems nach Verwirklichung der 3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion. Das ESZB besteht aus der EZB (Europäische Zentralbank) und den Zentralbanken aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union („nationale Zentralbank", Bundesbank), Art. 282 AEUV. Die EZB und die Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, bilden das Eurosystem. Die Regelungen für das ESZB enthalten Art. 127 ff. AEUV und das Protokoll (Prot.) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, eine Anlage zu Art. 129 AEUV. Das ESZB wird von den Beschlussorganen der EZB geleitet (Art. 282 AEUV, Art. 8 Prot.).

2.
Ziele des ESZB sind Wahrung der Preisstabilität und Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik. Dabei ist der Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb zu wahren (Art. 2 Prot.). Aufgaben sind u. a. die Geldpolitik, bestimmte Devisengeschäfte durchzuführen, die Verwaltung und Haltung der Währungsreserven der Mitgliedstaaten und das Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern (Art. 127 AEUV, Art. 3 Prot.). An währungspolitischen Aufgaben und Operationen nennt das Protokoll unter anderem die Offenmarkt- und Kreditpolitik (Art. 18, Offenmarktpolitik), die Mindestreservenpolitik (Art. 19, Mindestreserven), Geschäfte mit öffentlichen Stellen (Art. 21), Verrechnungs- und Zahlungssysteme (Art. 22) und sonstige Geschäfte (Art. 24), für die die EZB weitgehende Freiheit genießt. Rechtsschutz gegen Handlungen und Unterlassungen der EZB ist gemäß Art. 35 gewährleistet.

, Abk. ESZB: Bezeichnung für das System aus europäischen nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, das auf der Grundlage des Art.106 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) errichtet worden ist. Die genauere Ausgestaltung des ESZB ist in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank niedergelegt. Oberstes Ziel des Systems ist die Gewährleistung der Preisstabilität. Zu den Aufgaben zählen die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen, Devisengeschäfte durchzuführen, Währungsreserven zu halten und zu verwalten und Zahlungssysteme zu fördern. Beschlussorgane des Systems sind jene der Europäischen Zentralbank.




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