Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Sachverhalt:
Herr A. fuhr nach 1 Uhr morgens auf der Autobahn. Bei Kilometer 172,4 registrierte ein Drillings-Lichtschrankengerät, dass er die dort zulässige Höchstgeschvvindigkeit unter Berücksichtigung eines Toleranzwertes von 3 % um mindestens 48 km/h überschritten hatte. Angesichts der ausgesprochen schwachen finanziellen Verhältnisse des Betroffenen, des mäßigen Betriebs auf der Autobahn und der nicht vorhandenen Gefährdung des übrigen Verkehrs reduzierte das zuständige Amtsgericht den Regelsatz der Geldbuße von 200 auf 100 EUR und verhängte außerdem ein Fahrverbot. Herr A., der mit Letzterem nicht einverstanden war, legte gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde ein.

Urteil und Begründung :
Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte das Fahrverbot in zweiter Instanz.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung von Herrn A. stelle einen groben Verstoß dar, meinten die Oldenburger Richter. Ein solches Verhalten offenbare zugleich ein derartig hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, dass es prinzipiell eines Fahrverbots als Denkzettel bedürfe.
Kraftfahrzeugführer wie Herr A. sollen demnach zur Besinnung gebracht werden. Ein Gericht braucht nicht weiter auszuführen, ob und warum die Anordnung eines Fahrverbots angemessen ist, solange keine greifbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Tat von den Regelfällen im Bußgeldkatalog zugunsten des Betroffenen unterscheidet.
Auch die vom Amtsgericht aufgelisteten Gründe zur Herabsetzung der Geldbuße bildeten im Fall von Herrn A. keine entsprechenden Anhaltspunkte, die sein Vergehen an sich in einem anderen Licht hätten erscheinen lassen.
Selbst wenn beim vorliegenden Delikt die Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer nahezu ausgeschlossen war, rechtfertige dieser Umstand noch längst nicht, von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen, befand das Oberlandesgericht. Es wies explizit darauf hin, der Amtsrichter habe unter den gegebenen Umständen bewusst zu dieser Maßnahme gegriffen, weil keine Erhöhung der Geldbuße anstelle des Fahrverbots infrage gekommen sei.
OLG Oldenburg, DAR 1997, 363 f.; 5 25 Abs. 1 StVG




Vorheriger Fachbegriff: Fahrverbot | Nächster Fachbegriff: Fahrverbote


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen