Fingierte Erfüllung

Im Sozialrecht :

Ein Sozialleistungsanspruch erlischt u.a., wenn seine Erfüllung fingiert wird ( Wegfall eines Sozialleistungsanspruchs). Eine solche Erfüllungsfiktion ist in § 107 Abs. 1 SGB X enthalten. Ein Sozialleistungsanspruch erlischt danach, wenn ein nicht zuständiger Leistungsträger eine Sozialleistung gewährt. Mit dieser Regelung sollen unzulässige Doppelleistungen vermieden werden.




Vorheriger Fachbegriff: Fingerabdruck | Nächster Fachbegriff: Fingierte Erklärung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen