Friedensstörung

(Störung des öffentlichen Friedens) ist Tatbestandsmerkmal einzelner Straftaten, z. B. Landzwang, Volksverhetzung; s. a. Religionsvergehen.




Vorheriger Fachbegriff: Friedensrichter | Nächster Fachbegriff: Friedenstruppen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen