Fungibilität

Vertretbarkeit im Sinne des § 91 BGB. Schuldverschreibungen, Aktien und Investmentzertifikate sind fungibel, weil bei gleichem Nennwert bzw. gleicher Stückelung jedes Papier die gleichen Rechte verkörpert. Grundschulden und Hypothekenbriefe sind nicht fungibel, da der Umfang der verbrieften Rechte in jeder Urkunde verschieden ist.




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