Gehaltskürzung

Im Disziplinarverfahren eine der möglichen Disziplinarmaßnahmen. Die Gehaltskürzung ist auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt. Unter Geltung der Bundesdisziplinarordnung (BDO) war sie dort in §9 BDO geregelt und entspricht der Kürzung der Dienstbezüge des Bundesdisziplinargesetzes (BDG).




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