Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen

sind (gemeine Gefahr) Brandgefährdung, Brandstiftung, Herbeiführung einer Explosion, Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens, Herbeiführung einer Überschwemmung, Transport- u. Strassenverkehrsgefährdung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Strassenraub), Trunkenheit im Verkehr, Störung der öffentlichen Dienste, Beschädigung von Wasserbauten u. ä. (Sachbeschädigung), Brunnenvergiftung, Verstoss gegen Absperrungsmassnahmen gegen ansteckende Krankheiten u. Viehseuchen, Verletzung von Regeln der Baukunst, Rauschtaten (Volltrunkenheit), Gefährdung des Zwecks der Anstaltsunterbringung, unterlassene Hilfeleistung (§§ 306-330c StGB).




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