General Agreement on Tariffs and Trade

GATT.

(Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen), Abk. GATT: ein am 30.10. 1947 von 23 Ländern in Genf unterzeichnetes internationales auf Art.1 der UN-Charta beruhendes Abkommen über den Abbau von Zoll- und Handelsschranken und die Vereinheitlichung der Zoll- und Handelspraxis im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr. Es ist der erste Schritt zur Verwirklichung der freihändlerischen Havanna-Charta, welche 1948 zwar von 54 Ländern gutgeheißen wurde, aber bis dato nicht in Kraft getreten ist. Das GATT ist von 100 Staaten ratifiziert. Dabei hat das GATT Vollmitglieder und lediglich assoziierte Mitglieder. Die BRD ist seit 1950 Unterzeichnerstaat und Vollmitglied (Gesetz vom 10.8. 1951, BGBl. II, 173). Im Rahmen der Zollpolitik gilt der Grundsatz der unbedingten Meistbegünstigung, d. h., alle Zollvergünstigungen, die ein Mitglied einem anderen Partner gewährt, gelten sofort und ohne Gegenleistung auch für alle anderen Partner. Im Rahmen der Außenhandelspolitik der Mitgliedstaaten sind Kontingentierungen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für den Agrarsektor, bei Mangellagen im Inland, bei drohendem Zahlungsbilanzungleichgewicht und zum Schutz einer noch im Aufbau befindlichen inländischen Industrie. Im Rahmen der Devisenpolitik wird der Aufbau der Devisenbewirtschaftung angestrebt. Organe des GATT sind die Versammlung, ein Intersessionsausschuss, Arbeitsausschüsse und das Sekretariat. Die Ziele des GATT, vor allem im Bereich der Zollpolitik, wurden in zahlreichen Zollkonferenzen (Zollrunden von Genf 1947, Annecy 1949, Torquay 1950/51, der Dillon-Runde 1961/62, Kennedy-Runde 1964-1967, Tokio-Runde 1973-1979, Uruguay-Runde 1986-1990) ihrer Verwirklichung näher geführt. In der Tokio-Runde wurde eine Zollsenkung ab dem 1. 1.1980 über acht Jahre beschlossen, durch die die bestehenden Zölle der Industrieländer für gewerbliche und industrielle Güter um ein Drittel herabgesetzt werden sollten. Darüber hinaus wurden der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse (z. B. Beihilfen, Ausgleichszölle, technische Vorschriften und Importregelungen) und ein revidierter Anti-Dumping- Kodex beschlossen. Die Uruguay-Runde beschäftigte sich mit dem Agrarprotektionismus. Das Protokoll von Marakesch vom 15.4.1994, welches für Deutschland am 1.1.1995 in Kraft getreten ist, enthält weitere Handelserleichterungen.




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