Gen-Recht

(Gen = in den Chromosomen lokalisierter Erbfaktor)
Rechtsgebiet, das sich mit der künstlichen Veränderung oder Beeinflussung von VererbungsVorgängen bei Menschen, Tieren und Pflanzen befaßt. Vorbeugenden Gesundheitsschutz regelt das Gen-Technikgesetz v. 20. 6. 1990 durch Vorschriften für Anlagen, Arbeiten und Freisetzungen der Gentechnik und für das Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Ständige behördliche Überwachung und andere Sicherheitsvorschriften sind im Gesetz vorgesehen. Eine zentrale Gentechnikkommission beim Bundesgesundheitsamt prüft und bewertet sicherheitsrelevante Fragen in allen bedeutsamen gentechnischen Verfahren.

ist in einer unspezifischen Verwendung ein Sammelbegriff für Rechtsnormen, die sich mit der künstlichen Veränderung oder Beeinflussung von Vererbungsvorgängen bei Menschen, Tieren und Pflanzen befassen. Bei einer wissenschaftlich-spezifischen Verwendung des Begriffs ist zwischen dem Recht der Gentechnik i. e. S., d. h. der Einflussnahme auf Gene im biologischen Sinne einerseits, und der Reproduktionstechnik (Reproduktionsmedizin) andererseits zu unterscheiden. Ferner sind Verfahren der Züchtung hier nicht eigentlich einschlägig. Während das Gentechnikrecht überwiegend Probleme aus dem Bereich der Anlagensicherheit (Anlage, 2), des Lebensmittelrechts (Genlebensmittel und -futtermittel) und des Umweltschutzes aufwirft, stellen sich bei den Reproduktionstechniken, soweit sie auf den Menschen angewandt werden, ethische und verfassungsrechtliche Probleme aus dem Bereich der Menschenwürde (s. a. Bioethik-Konvention, Nationaler Ethikrat, Gendiagnostik) sowie eine Fülle von familien- und erbrechtlichen Fragen, die inzwischen z. T. positivrechtlich geregelt sind: Abstammung, Adoptionsvermittlung, künstliche Fortpflanzung. Randprobleme betreffen z. B. die Rechtsfragen der Genomanalyse.

ist die Gesamtheit der das Erbgut von Lebewesen betreffenden Rechtssätze. Das G. befasst sich insbesondere mit den von der modernen Wissenschaft eröffneten Möglichkeiten der künstlichen Veränderung der Gene. Hiergegen gerichtete Beschränkungen sind am Verfassungsgrundsatz der Menschenwürde ausgerichtet. Gesetzlich geregelt sind einzelne Fragen durch das Gesetz zur Regelung von Fragen der Gentechnik vom 20. 6. 1990. Gentechnisch veränderte neuartige Lebensmittel (novel food) müssen besonders gekennzeichnet sein. In Großbritannien kann eine Lebensversicherung vom Ergebnis eines Gentests abhängig gemacht werden. In Deutschland bietet eine Versicherung freiwillige Gentests an. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist (seit 2004) unter strengen Auflagen möglich. Lit.: Hirsch, G./Schmidt-Didczuhn, A., Gentechnikgesetz, 1991; Kamekee, C. v., Gemeinschaftliches Gentechnikrecht, 1995; Hofmann, A., Die Anwendung des Gentechnikgesetzes auf den Menschen, 2003




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