Zulässiges Gesamtgewicht

Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination entspricht dem Gesamtgewicht, das im jeweiligen Zulassungsverfahren festgestellt und dann in den Fahrzeugschein sowie den Fahrzeugbrief eingetragen wird. Bei der Bestimmung dieses Gewichts berücksichtigt man die Werkstoffbeanspruchung und spezielle gesetzliche Regelungen.

Das zulässige Gesamtgewicht ist u. a. für die erlaubte Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs entscheidend und muss unbedingt eingehalten werden. Eine Überschreitung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn ein Fahrer bei einer polizeilichen Kontrolle das zugelassene Gesamtgewicht auf Verlangen nicht glaubhaft machen kann, ist er verpflichtet, es durch Wiegen ermitteln zu lassen.
§§ 31c, 34, 69a Abs. 3
Nr.4 StVZO

Belastung v. Kfz.




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