Grundstücksgleiches Recht

ist ein dingliches Recht (Sachenrecht), das rechtlich wie ein Grundstück behandelt wird (z. B. Erbbaurecht).

Das sind Rechte, die gesetzlich den Grundstücken gleichgestellt sind, von wirtschaftlicher Bedeutung heutzutage in erster Linie das Erbbaurecht und das Wohnungseigentumsrecht, mit geringerer Bedeutung auch das sogenannte Bergwerkseigentum.

ist ein Recht, das kraft Gesetzes einem Grundstück gleichgestellt ist, insbesondere wie ein Grundstück veräussert und belastet werden kann. Hauptfall: Das Erbbaurecht. -Bergwerkseigentum.




Vorheriger Fachbegriff: Grundstücksgleiche Rechte | Nächster Fachbegriff: Grundstücksgrenze


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen