Hausratsentschädigung

nach dem Lastenausgleichsgesetz wird für verlorenen Hausrat bei Vertreibungs-, Kriegssach- und Ostschäden gewährt.




Vorheriger Fachbegriff: Hausrat | Nächster Fachbegriff: Hausratspfändung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen