Hilfe zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt

Im Sozialrecht :

Die Hilfe zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt ist eine der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§§55 Abs. 2 Nr. 4, 57 SGB IX). Die Hilfe erhalten hörbehinderte Menschen oder behinderte Menschen mit besonders starker Beeinträchtigung der Sprachfähigkeit, die auf Grund ihrer Behinderung zur Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass (z.B. Versammlungen) der Hilfe anderer bedürfen (§57 SGB IX). Die Hilfe wird von den Trägem der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferfürsorge, der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialhilfe erbracht (§ 6 SGB IX).

Hilfen zur Förderung der Verständigung gehören zu den Leistungen nach dem 9. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX vom 19. 6. 2001, BGBl. I 1046, m. spät. Änd.; Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen). Bedürfen hörbehinderte Menschen oder behinderte Menschen mit besonders starker Beeinträchtigung der Sprachfähigkeit aufgrund ihrer Behinderung zur Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass der Hilfe Anderer, werden ihnen die erforderlichen Hilfen zur Verfügung gestellt oder angemessene Aufwendungen hierfür erstattet (§ 57 SGB IX).




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