Interessensphäre

politische Abgrenzung von Einflussgebieten zwischen Grossmächten, rechtlich ohne Bedeutung.

Als I. bezeichnet man in der Staatenpraxis die Gebiete, für die ein besonderes politisches Interesse eines Staates von anderen Staaten anerkannt wird. Die Anerkennung solcher I., die sich meist auf staatsfreies Gebiet oder das Staatsgebiet schwacher Staaten bezieht, spielte u. a. im Kolonialzeitalter (Kolonie) eine bedeutsame Rolle.




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