Internationaler Währungsfonds (IWF)

Währungsfonds, internationaler.

, Abk. IWF: Internationale Institution zur Förderung der Zusammenarbeit der ca. 185 Mitgliedstaaten auf den Gebieten der Wirtschaftspolitik, des Zahlungstransfers und des Welthandels. Die 1944 gegründete Institution finanziert sich aus den Einzahlungen der Mitgliedstaaten. Da das Stimmrecht nach der Höhe der Zahlungen gestaffelt ist, haben reichere Länder einen höheren Einfluss als ärmere.

Einrichtung der meisten Welthandelsländer ausserhalb des Ostblocks, die den Zahlungsverkehr auf der Grundlage fester Wechselkurse fördern soll.

Der am 27. 12. 1945 gegründete Internationale Währungsfonds (IWF; International Monetary Fund, IMF; Übereinkommen i. d. F. v. 30. 4. 1976, BGBl. 1978 II 13) mit Sitz in Washington hat die Aufgabe, die Stabilität der Währungen zu fördern, ein multilaterales Zahlungssystem auf der Basis stabiler Wechselkurse zu errichten, Devisenbeschränkungen zu beseitigen und den Mitgliedsstaaten bei vorübergehenden Zahlungsbilanzschwierigkeiten Finanzhilfe zu gewähren. Dem IWF gehörten im Juli 2010 187 Staaten an. Die BRep. Deutschland trat 1952 bei.




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