Kaufmännische Orderpapiere

die sieben handelsrechtlichen Papiere des § 363 HGB, die, mit Orderklausel versehen, gekorene (gewillkürte) Orderpapiere, ohne diese Rektapapiere sind: Kaufmännische Anweisung, Kaufmännischer Verpflichtungsschein, Konnossement, Ladeschein, Lagerschein, Bodmerei-Brief, Transportversicherungs-Police. Kraftloserklärung.




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