Kaufrechtsvermächtnis

ist ein Vermächtnis, durch das dem Bedachten das Recht eingeräumt wird, einen Nachlassgegenstand zu einem bestimmten niedrigen Kaufpreis zu erwerben. Macht er hiervon Gebrauch, so fällt bei ihm Erbschaftsteuer nur aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem (Verkehrs-)Wert des Gegenstands und dem von ihm bezahlten Kaufpreis an.




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