Kleider- und Wäscheverschleiss

Im Sozialrecht :

In der sozialen Entschädigung ist ein Pauschbetrag zwischen 18 und 115€ im Monat für den Kleider- und Wäscheverschleiss zu zahlen, wenn anerkannte Folgen der Schädigung aussergewöhnlichen Verschleiss an Kleidung oder Wäsche verursachen (§ 15 BVG).




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