Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis

Die Kündigungsfristen sind vielfach tarifvertraglich oder gesetzlich festgelegt, sie können aber auch im Einzelvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestimmt werden. In vielen Fällen gilt eine 6-wöchige Kündigungsfrist zum Quartalsschluss. Gesetzlich werden die Kündigungsfristen verlängert, abhängig vom Lebensalter des Arbeitnehmers und seiner Beschäftigungsdauer. Sie verlängern sich in vielen Fällen auf 3 Monate zum Quartalsende, können aber bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens 12 Jahren bereits 6 Monate zum Quartalsende betragen. Diese gesetzlichen Verlängerungen gelten aber nur für den Arbeitgeber, für den Arbeitnehmer verbleibt es bei den kurzen Kündigungsfristen, sofern nicht einzelvertraglich andere Regelungen festgeschrieben sind. Wird eine Kündigungsfrist versäumt, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Kündigung zum nächstmöglichen Termin beabsichtigt ist.




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