Mißhandlung, körperliche

Üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit einer Person erheblich beeinträchtigt wird. Sie ist (neben der Gesundheitsbeschädigung) eine Form der Begehung einer Körperverletzung. Gesondert wegen M. Schutzbefohlener wird bestraft, wer Personen unter 18 Jahren oder wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit Wehrlose, die in einem Schutzverhältnis zu ihm stehen (z. B. Pflegschaft), quält oder roh mißhandelt oder sie durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, gesundheitlich schädigt.




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