Nationalitätsprinzip

Nach ihm güt das Recht eines Staates nur für seine Staatsangehörigen. Gegensatz Territorialitätsprinzip. In den meisten Staaten gelten Mischsysteme (Personalitätsprinzip).

Nach dem N. gilt das Recht eines Staates grundsätzlich nur für seine eigenen Staatsangehörigen. Der Gegensatz ist das Territorialitätsprinzip. Im geltenden deutschen Strafrecht wird an Stelle des Begriffs des N. der des Personalitätsprinzips verwendet; Geltungsbereich des Strafrechts. Für das Zivilrecht Internationales Privatrecht.




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