Normenhäufung

(Normenwiderspruch): unerwünschter kollisionsrechtlicher Widerspruch. Er kann sich ergeben, wenn Teilbereiche eines einheitlichen Lebenssachverhalts unterschiedlichen Rechtsordnungen zugewiesen werden, die sich widersprechende sachlichen Normen für den jeweiligen Teilbereich beinhalten (Normenmangel). Die Normenhäufung kann durch Angleichung beseitigt werden.




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