Notwendigkeit ständiger Begleitung

frühere Defintion für den Nachteilsausgleich im Schwerbehindertenrecht, der als Merkzeichen B auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises dokumentiert wird. . Rechtsfolge ist, dass mit dem Merkzeichen der Inhaber des Schwerbehindertenausweises berechtigt ist, eine Begleitperson kostenlos ohne Kilometerbegrenzung im öffentlichen Personenverkehr mitzunehmen.




Vorheriger Fachbegriff: Notwendiges Betriebs-/Privatvermögen | Nächster Fachbegriff: Notwohnungen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen