Nötigung eines Vorgesetzten

im Wehrstrafgesetz (WStG) ein Straftatbestand der militärischen Straftaten, welcher eine Pflichtverletzung des Untergebenen erfasst (§ 24 WStG). Die Tat wird grundsätzlich mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren bestraft; der Straftatbestand kennt aber auch minder schwere Fälle und besonders schwere Fälle mit entsprechenden Modifikationen des Strafrahmens.




Vorheriger Fachbegriff: Nötigung | Nächster Fachbegriff: Nötigung zur Unzucht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen